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Allgemeine Geschäftsbedingungen
und Kundeninformationen für Verbraucherkunden

 

§ 1 Umfang und Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Red Mountain GD-Data GmbH gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die Red Mountain GD-Data GmbH dem Auftraggeber gegenüber erbringt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Red Mountain GD-Data GmbH schließt diesbezügliche Verträge bzw. nimmt diesbezügliche Aufträge nur unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ab/an.

§ 2 Rechtsvorschriften und Datenschutz

Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Telekommunikationsgesetzes (TKG) einzuhalten. Verboten ist insbesondere jede Nachrichtenübermittlung welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen die Gesetze verstößt und jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer. Bemerkte Gesetzesverstöße sind Red Mountain GD-Data GmbH zu melden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Red Mountain GD-Data GmbH von jedem Schaden freizuhalten, der durch die von ihm in Verkehr gebrachten Nachrichten und Daten entsteht, insbesondere von Privatanklagen wegen übler Nachrede (§ 111 StGB) oder Beleidigung (§ 115 StGB), in Verfahren nach dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz.

Die Mitarbeiter von Red Mountain GD-Data GmbH sind aufgrund des Telekommunikationsgesetzes zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet und unterliegen der Schweigepflicht des TKG. Red Mountain GD-Data GmbH speichert als Stammdaten der Auftraggeber und Teilnehmer Titel, Vorname, Nachname, Firma, Adresse, Ort und Zahlungsmodalitäten und führt Aufzeichnungen über eingegangene Zahlungen sowie in Rechnung gestellte Beträge. Die Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet. Soweit für die Abrechnung dienlich, werden auch Vermittlungsdaten gespeichert. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet noch über das technisch notwendige Mindestmaß (z.B. Zwischenspeicherung bis zum nächsten Anruf des Auftraggebers) hinaus zwischengespeichert. Red Mountain GD-Data GmbH ist berechtigt, Verbindungsdaten, insbesondere Source- und Destination-IP, aber auch alle anderen anfallenden Logs neben der Auswertung für Verrechnungszwecke auch zum Schutz der eigenen Rechner und der von Dritten zu speichern und auszuwerten. Weiters dürfen diese Daten zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Insbesondere müssen Domaininformationen bekanntgemacht werden. Der Vertragspartner erklärt sich damit ebenso einverstanden, wie mit der Speicherung von Cookies. Dem User steht es frei, diese Funktionalität zu deaktivieren.

Red Mountain GD-Data GmbH ergreift alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen Maßnahmen, um die bei Red Mountain GD-Data GmbH gespeicherten Daten zu schützen. Red Mountain GD-Data GmbH ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden.

Die Geltendmachung von Schäden des Auftraggebers oder Dritter gegenüber Red Mountain GD-Data GmbH ist bei bloß leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sich bei der Nutzung der von Red Mountain GD-Data GmbH angebotenen Dienste an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten und diese Verpflichtung auch seinen Vertragspartnern aufzuerlegen und alle technisch und organisatorisch möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste zu unterbinden.

Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, des Verbotsgesetzes und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber jedermann die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.

Red Mountain GD-Data GmbH kann Namen, Firmen und Internet-Adressen sowie Art des Services von Auftraggebern auf eine Referenzliste setzen und diese auf Anfrage auch anderen Auftraggebern und Interessenten zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht die Veröffentlichung (per schriftliche Anfrage) zu widerrufen.

Der Auftraggeber ist verschuldensunabhängig verantwortlich für sämtliche Aktivitäten und wird Red Mountain GD-Data GmbH für sämtliche entstehenden Schäden schad- und klaglos halten. Von der vollkommenen Schad- und Klagloshaltung sind insbesondere auch zu zahlende Strafen welcher Art auch immer und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erfasst.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, von Red Mountain GD-Data GmbH Werbung und Information betreffend Produkte und Services in angemessenem Umfang zu erhalten. Der Auftraggeber kann diese Einverständniserklärung jederzeit schriftlich, per Telefax oder E-Mail widerrufen, wozu ihm stets die Möglichkeit eingeräumt wird.

§ 3 Vertragsbeginn, Vertragsdauer und Vertragsschluss

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Red Mountain GD-Data GmbH kommt durch die im Online-Bestellsystem beschriebene Bekanntgabe der Kundendaten, insbesondere der Bankverbindung bzw. Kreditkartendaten des Auftraggebers zu stande.

Die Mindestvertragsdauer für alle Red Mountain GD-Data GmbH Produkte, wie Serverhousing und Webhosting beträgt 6 Monate, sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate, falls dieser nicht 1 Monat vor Vertragsende schriftlich per Brief gekündigt wurde. Bei Jahreszahlung beträgt die Mindestvertragsdauer 12 Monate, sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, falls dieser nicht 1 Monat vor Vertragsende schriftlich per Brief gekündigt wurde. Bei Domainprodukten gilt die Mindestvertragsdauer laut Website, jedoch mindestens 12 Monate, sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, falls dieser nicht bis spätestens 1 Monat vor Vertragsende schriftlich per Brief, Fax oder bei Möglichkeit, je nach Produkt, über die Website gekündigt wurde.

Eine Änderung der Mindestvertragsdauer kann mit Red Mountain GD-Data GmbH schriftlich vereinbart werden, jedoch muss der Auftraggeber im Falle einer Kündigung dies nachweisen.

Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich, Red Mountain GD-Data GmbH jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten. Auf entsprechende Anfrage von Red Mountain GD-Data GmbH hat der Kunde die Daten zu bestätigen. Bei Verstoß ist Red Mountain GD-Data GmbH berechtigt, die vertraglichen Leistungen sofort zu sperren.

§ 4 Entgeltentrichtung

Das Entgelt ist je nach gewählter Zahlungsart im Voraus zu entrichten. Wenn das vereinbarte Entgelt nicht rechtzeitig auf dem in der Rechnung angegebenen Konto einlangt, kann Red Mountain GD-Data GmbH den Zugang bis zum Einlangen der Zahlung ohne vorherige Ankündigung sperren. Das Sperren eines Zugangs hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträume.

Bei Zahlungsverzug ist Red Mountain GD-Data GmbH berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten sowie die bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Weiters ist Red Mountain GD-Data GmbH berechtigt die offenen Forderungen auf Kosten des Schuldners einem Inkassobüro zu übergeben.

Der Kunde erteilt seine Zustimmung dazu, dass im Fall einer allfällig vereinbarten Zahlung durch Kreditkarte sämtliche Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut übermittelt werden dürfen.

Red Mountain GD-Data GmbH ist berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. Der geänderte Preis gilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen dem geänderten Preis widerspricht. Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Konditionen/Preisen fortgesetzt. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.

§ 5 Haftungsausschluss

Red Mountain GD-Data GmbH betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Red Mountain GD-Data GmbH übernimmt jedoch außerhalb der Bestimmungen der §§ 6 Abs. 1 Z 9 Konsumentenschutzgesetz und § 9 Produkthaftungsgesetz keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden bei unternehmerischen Schäden nach Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen. Red Mountain GD-Data GmbH haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten und für den Inhalt von Daten die über Red Mountain GD-Data GmbH zugänglich sind. Red Mountain GD-Data GmbH behält sich vor, einzelne öffentlich zugängliche Angebote zu sperren, wenn Rechtsvorschriften, etwa das Telekommunikationsgesetz, es erfordern.

Red Mountain GD-Data GmbH haftet nicht für Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit usw. übermittelter oder abgefragter Daten und für Daten, die über Red Mountain GD-Data GmbH erreichbar sind.

Red Mountain GD-Data GmbH haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter. Die Schadenersatzpflicht bei bloß leichter Fahrlässigkeit ist dagegen ausgeschlossen. Red Mountain GD-Data GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine erforderliche aber nicht erteilte fernmeldebehördliche Bewilligung oder andere behördliche Genehmigungen oder durch erforderliche, aber nicht erteilte privatrechtliche Genehmigungen oder Zustimmung Dritter entstehen.

Eine Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen.

§ 6 Netzwerk - Benutzung

Der mit dem Auftraggeber vereinbarte Username ermöglicht in Kombination mit dem von Red Mountain GD-Data GmbH oder dem Kunden selbst vergebenen Passwort, den Zugang zum vereinbarten Dienstleistungsangebot. Username und Passwort sind einmalig und identifizieren den Auftraggeber eindeutig gegenüber Red Mountain GD-Data GmbH. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet sein Passwort geheimzuhalten. Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung des Paßworts durch den Auftraggeber diesem, Red Mountain GD-Data GmbH oder Dritter entstehen, haftet dieser.

Die widmungsfremde Nutzung von Netzwerkdienstleistungen, egal ob diese in eine widmungsfremde Nutzung des von Red Mountain GD-Data GmbH betriebenen Systems oder anderer Systeme des Internets besteht, berechtigt Red Mountain GD-Data GmbH zum sofortigen Entzug der Zugangsberechtigung und zur Verrechnung des Aufwandes zur Lokalisierung, Feststellung des Umfangs und Behebung des Schadens auf dem System von Red Mountain GD-Data GmbH und den anderen betroffenen Systemen. Weiters ist Red Mountain GD-Data GmbH berechtigt, gespeicherte Mails, News und sonstige Daten des Auftraggebers zu löschen.

Red Mountain GD-Data GmbH behält sich vor, Auftraggeber bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von ihren Zugängen Aktivitäten ausgehen die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für Red Mountain GD-Data GmbH oder andere Rechner sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von Red Mountain GD-Data GmbH üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Auftraggeber verrechnet.

Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Nutzung der Red Mountain GD-Data GmbH Dienstleistungen die Internet-Netiquette einzuhalten, jene Verhaltensstandards, denen sich die Internet-Benützer weltweit freiwillig unterwerfen (insbesondere dem Verbot der Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer, dem Verbot von Massenmails vor allem kommerziellen oder pornographischen Inhalts - "Spamming" ). Ein wiederholter Verstoß berechtigt Red Mountain GD-Data GmbH zur Einschränkung des betroffenen Angebotes oder zur Kündigung des Vertrages, wobei der Aufwand zur Bearbeitung der Beschwerden verrechnet wird.

Bestimmte Leistungsangebote von Red Mountain GD-Data GmbH beinhalten ein Virenschutzprogramm, das der Kunde in seinem E-Mail-Account deaktivieren kann. Red Mountain GD-Data GmbH weist darauf hin, dass kein auf dem Markt befindliches Virenschutzprogramm eine hundertprozentige Sicherheit bieten kann. Dies beruht u.a. auf der Vielzahl der sich im Umlauf befindlichen Viren und deren ständiger Aktualisierung. Der Kunde wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch geprüfte E-Mails einen Virus enthalten können. Der Kunde hat insbesondere vor diesem Hintergrund für eine aktuelle Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen.

§ 7 Gewährleistung

Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie

z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.a. erbringt Red Mountain GD-Data GmbH die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, das unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. Red Mountain GD-Data GmbH übernimmt keine Gewähr, dass mit den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden können. Aufgrund zusätzlicher Vereinbarungen bei Warenlieferungen bleiben gelieferte Waren bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von Red Mountain GD-Data GmbH.

Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Red Mountain GD-Data GmbH kann sich von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrags und auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass es in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht; und von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung auch dadurch, dass es in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachträgt. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von Red Mountain GD-Data GmbH entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag aus Gründen, die nicht von Red Mountain GD-Data GmbH zu verantworten sind, zurück, so gilt ein an Red Mountain GD-Data GmbH zu leistender Schadenersatz in der Höhe des Red Mountain GD-Data GmbH nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart.

Red Mountain GD-Data GmbH haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten die durch Dienste von Red Mountain GD-Data GmbH zugänglich sind. Red Mountain GD-Data GmbH haftet dem Auftraggeber nicht für Handlungen anderer Auftraggeber oder Dritter im Netzbereich und übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, die andere Auftraggeber oder Dritte dem Auftraggeber im Zuge des Netzwerkbetriebes oder durch dessen Ausfall zufügen.

Bei Firewalls/VPN, die von Red Mountain GD-Data GmbH aufgestellt und/oder überprüft werden geht Red Mountain GD-Data GmbH prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Der Auftraggeber wird aber darauf hingewiesen, dass eine absolute Sicherheit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. Red Mountain GD-Data GmbH haftet auch hier nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter. Die Schadenersatzpflicht bei bloß leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

§ 8 Software

Bei der Lieferung von Software mit der Bestellung lizensierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Für Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten. Bei individuell von Red Mountain GD-Data GmbH erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfaßt den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Quellprogramme sowie die Rechte daran verbleiben bei Red Mountain GD-Data GmbH.

Red Mountain GD-Data GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde, oder in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen und unter allen Systemkonfigurationen zusammenarbeitet. Ein Schadenersatz für leichte Fahrlässigkeit wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Die Nutzung der Dienstleistungen von Red Mountain GD-Data GmbH durch Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Red Mountain GD-Data GmbH.

§ 9 Rücktritt

Red Mountain GD-Data GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

    der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz qualifizierter Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist
    der Auftraggeber gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder diesen AGB verstößt
    über das Vermögen des Auftraggebers ein Ausgleichs-, Konkurs oder Vorverfahren eröffnet wird, oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird
    der Auftraggeber bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis Red Mountain GD-Data GmbH vom Abschluß des Vertrages abgehalten hätte
    wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird
    wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser trotz Aufforderung von Red Mountain GD-Data GmbH weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung oder Weiterführung der Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt
    wenn der Auftraggeber im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist
    wenn der Nutzer wiederholt gegen die "Netiquette" und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt, wie auch durch ungebetenes Werben und spamming (aggressives direct-mailing), die Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Teilnehmer
    der Nutzer einen im Verhältnis zu dem mit ihm vereinbarten Datenvolumen überproportionalen Datentransfer aufweist.

Im Falle einer nicht von Red Mountain GD-Data GmbH verschuldeten, im Einflußbereich des Auftraggebers begründeten vorzeitigen Auflösung des Vertrages aus welchem Grund auch immer, steht Red Mountain GD-Data GmbH mit Fälligkeit vom Tage der Vertragsauflösung und unabhängig vom Verschulden des Auftraggebers prompt ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe des vom Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer zustehenden Vertragsentgeltes zu. Im Falle der Vorauszahlung ist Red Mountain GD-Data GmbH daher berechtigt, bereits erhaltene Dienstleistungsentgelte zu behalten.

§ 10 Besondere Bestimmungen für Domainregistrierungen

Red Mountain GD-Data GmbH verrechnet für die Registrierung von Domains Gebühren laut Preisliste. Red Mountain GD-Data GmbH ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird Red Mountain GD-Data GmbH diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten. Ziel der zwischen Red Mountain GD-Data GmbH und dem Aufraggeber getroffenen Vereinbarung ist es, nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten und nach Verfügbarkeit eine Domain für den Auftraggeber mit der gewünschten Endung, das heißt unter der gewünschten Top Level Domain zu registrieren. Der Auftraggeber unterwirft sich neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auch den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Registrars und der jeweiligen Registrierungsstelle. Red Mountain GD-Data GmbH wird nach eigenem Ermessen den jeweiligen Registrierungspartner(Registry - Registrierungsstelle - Registrar ) finden, und kann im Namen des Auftraggebers diesen nach Möglichkeit auch jederzeit ändern.

Rücktritt Domainregistrierung

Bei Domainregistrierungen, also Waren die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden, besteht kein Rücktrittsrecht gemäß § 5f KSchG.

Besondere Bestimmungen bei .com-, .net-, .org-, .info-, .biz- und .name-Domains

Der Kunde akzeptiert die Richtlinien der ICANN sowie ggf. die Richtlinien und Registrierungs- und Vergabebedingungen der zur Vergabe der jeweiligen Domain berechtigten Organisation, insbesondere bei Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten. Die Übertragung der Domain auf einen anderen Registrar binnen der ersten 60 (sechzig) Tage nach der erstmaligen Registrierung ist ausgeschlossen.

Besondere Bestimmungen bei .de-Domains

Ergänzend zu diesen AGB gelten die DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste. Soweit der Kunde als Sub-Provider/Reseller auftritt, sichert er zu, seinerseits seinen Kunden die DENIC-Registrierungsbedingungen, -Registrierungsrichtlinien und Direktpreisliste zur Verfügung zu stellen. Er macht deutlich, dass die Domain-Registrierung ein gesonderter Vertrag zwischen Kunde und DENIC eG ist, für den aus Gründen der dauerhaften Sicherstellung der Domain-Inhaberschaft nur ausnahmsweise dann die DENIC-Direktpreisliste gilt, wenn der jeweilige Internet-Service-Provider seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber DENIC eG nicht erfüllt.

Besondere Bestimmungen bei .at-Domains

Red Mountain GD-Data GmbH ist ein von der zentralen Registrierungsstelle für .at Domains nic.at Internet Verwaltungs- Betriebsgesellschaft m.b.H. (kurz nic.at) anerkannter Registrar und wird offiziell auf der nic.at Website aufgelistet. .at-Domains werden von der Registrierungsstelle nic.at vergeben. Das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht zwischen dem Kunden und nic.at direkt. Red Mountain GD-Data GmbH tritt in diesem Vertragsverhältnis nur als Vermittler auf. Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen von nic.at (abrufbar unter www.nic.at).

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit nic.at nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit Red Mountain GD-Data GmbH aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei nic.at kündigen muss. Red Mountain GD-Data GmbH fungiert hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart). Bei rechtlichen Auseinandersetzungen bezüglich Inhaberrechten von .at Domains finden die Schlichtungsrichtlinien von nic.at Anwendung.

Red Mountain GD-Data GmbH behält sich laut nic.at Registrarvertrag das Recht vor bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe (bis spätestens 29 Tage vor Ablauf der Domain) der Verlängerung oder Kündigung einer .at-Domain, durch die Transaktion "Billwithdraw" die Funktion als Rechnungsempfänger und Verwalter der Domain zurücklegen und sich so von der Zahlungspflicht hinsichtlich der Domain für zukünftige Zahlungen zu entbinden.

§ 11 Änderungen der Allgemeinen Geschäftbedingungen und der Entgelte

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen und der Entgelte werden dem Auftraggeber schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber diesen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aussendung der Mitteilung schriftlich (per E-Mail) widerspricht. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von Red Mountain GD-Data GmbH sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für von Red Mountain GD-Data GmbH erbrachte Vorbereitungshandlungen.

§ 12 Sonstige Bestimmungen

Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.

Red Mountain GD-Data GmbH behält sich das Recht vor auf als "kostenlos" oder "gratis" markierten Produkten oder Erweiterungen zu bestehenden Produkten, Werbeplätze uneingeschränkt weiterzuvermieten oder für eigene Werbezwecke zu benutzen.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

§ 14 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt Perg als vereinbart, außer bei Klagen gegen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind.

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.